Arbeiten im Bereich des Airbags können unter Beachtung der üblichen Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt
werden.
Die freigesetzten Gase sind in den geringen Mengen unbedenklich.
Bei der Übergabe der Patienten sollte auf den ausgelösten Airbag hingewiesen werden, da verdeckte
Verletzungen möglich sind.
Zweistufige Airbags füllen sich initial zu 60–80%; die zweite Stufe wird in der Regel zur Entsorgung
mitgezündet.
Bei nicht ausgelösten Airbags:
Zündung vollständig ausschalten, jedoch den Schlüssel nicht abziehen, um automatische Sitzbewegungen zu
verhindern.
Wenn möglich, die Batterie abklemmen. Bei unbekanntem Einbauort im Motorraum suchen; bei Transportern oft
unter dem Fahrersitz.
Einige Fahrzeuge besitzen zwei Batterien. Um sicherzustellen, dass die Stromversorgung komplett unterbrochen
ist, kann der Warnblinker betätigt werden. Erlischt er nicht, ist möglicherweise noch eine Batterie aktiv.
Den Entfaltungsbereich der Airbags freihalten und folgende Sicherheitsabstände einhalten:
Seitenairbags: 30 cm
Fahrerairbag: 60 cm
Beifahrerairbag: 90 cm
Keine Werkzeuge auf Airbags ablegen.
Im Brandfall können Airbags durch Hitzeeinwirkung auslösen; daher ist besondere Vorsicht geboten.
Nicht in Gasgeneratoren schneiden. Bei Fahrzeugen mit Seitenairbags im Dach- oder B-Säulenbereich sollte vor
Schneidarbeiten die Innenverkleidung entfernt werden, um die Gasgeneratoren zu lokalisieren und
Beschädigungen zu vermeiden.
Der Einsatz von Airbag-Rückhaltesystemen ist fragwürdig, da sie bei Auslösung zum Geschoss werden oder
Fahrzeugteile beschädigen können.
Die Airbag-Steuereinheit befindet sich häufig auf dem Mitteltunnel in der Nähe des Schaltknüppels. Bei nicht
sicher unterbrochener Stromversorgung sollten hier keine hydraulischen Rettungsgeräte eingesetzt werden.