Das BHKG ist das "Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz" – das gilt speziell in Nordrhein-Westfalen. Es ist quasi das Grundgesetz für Feuerwehr, Rettungsdienste und den Katastrophenschutz bei uns im Bundesland.
Das Gesetz gibt’s in der aktuellen Form seit dem 1. Januar 2016. Vorher hieß das Ganze FSHG, wurde aber überarbeitet und modernisiert.
Das BHKG regelt alles, was mit Bränden, Unfällen, Naturkatastrophen und technischen Hilfeleistungen zu tun hat – also z. B. wenn’s brennt, ein Sturm wütet, ein Unfall passiert oder ein Hochwasser droht.
Der Sinn dahinter ist ziemlich klar: Es soll sichergestellt werden, dass im Notfall alles reibungslos läuft, dass Hilfe schnell kommt und dass klar ist, wer was tun muss. Gleichzeitig gibt’s natürlich auch Vorgaben, wie z. B. die Feuerwehr ausgerüstet und ausgebildet sein muss.
Das BHKG sorgt dafür, dass in NRW bei Bränden, Unfällen oder Katastrophen niemand alleine dasteht und Hilfe strukturiert und professionell organisiert wird.