Löschwasserversorgung im Brandschutz

Die Löschwasserversorgung ist ein zentraler Bestandteil des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes. Sie umfasst sämtliche Maßnahmen und technischen Einrichtungen, die notwendig sind, um im Brandfall ausreichend Wasser für die Brandbekämpfung bereitzustellen. Ziel ist es, eine schnelle und wirksame Brandbekämpfung durch die Feuerwehr zu gewährleisten und Schäden zu minimieren.

Arten der Löschwasserversorgung

Zentrale Löschwasserversorgung

Diese erfolgt in der Regel über das öffentliche Trinkwassernetz, das durch Hydranten ergänzt wird. Diese Entnahmestellen stehen der Feuerwehr im Einsatzfall zur Verfügung und sind flächendeckend installiert.

Unabhängige Löschwasserversorgung

Wenn das öffentliche Netz nicht ausreicht oder nicht verfügbar ist, kommen alternative Wasserquellen zum Einsatz, beispielsweise Löschwasserbrunnen, Zisternen, Behälter oder offene Gewässer wie Teiche, Seen oder Flüsse.

Grundlagen der Löschwasserversorgung

Löschwasserbedarf

Die benötigte Menge an Löschwasser wird durch technische Regelwerke (z. B. DIN-Normen, Feuerwehr-Dienstvorschriften) sowie landesrechtliche Vorschriften bestimmt. Diese Anforderungen sind Teil des Brandschutzkonzepts und abhängig von Risikoklasse, Bebauung und Nutzung.

Löschwasserentnahmestellen

Entnahmestellen müssen in ausreichender Anzahl, gut zugänglich und ganzjährig funktionsfähig (z. B. frostsicher) sein.

Hydranten

Zur Entnahme werden Überflurhydranten (sichtbar) und Unterflurhydranten (im Boden eingelassen) eingesetzt. Beide müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden.

Offene Gewässer

Offene Wasserstellen können als ergänzende Löschwasserquelle genutzt werden. Voraussetzung ist eine geeignete Zufahrt und Aufstellfläche für Feuerwehrfahrzeuge.

Aufgaben und Zuständigkeiten der Gemeinden

Gesetzliche Verpflichtung

Kommunen sind verpflichtet, eine bedarfsgerechte Löschwasserversorgung sicherzustellen (§ 3 Abs. 1 Brandschutzgesetz NRW, sinngemäß auch in anderen Bundesländern).

Betrieb durch Wasserversorgungsunternehmen

Häufig betreiben Wasserwerke das Netz und stellen auch die Hydranteninfrastruktur bereit.

Instandhaltung

Die Wartung und Funktionskontrolle der Anlagen obliegt den Gemeinden oder beauftragten Unternehmen.

Zusätzliche Aspekte

Brandschutzkonzept

Für größere oder besondere bauliche Anlagen ist ein Brandschutzkonzept erforderlich, in dem die Löschwasserversorgung detailliert nachgewiesen wird.

Gefahrenabwehr allgemein

Löschwasser wird nicht nur zur Brandbekämpfung benötigt, sondern auch zur Unterstützung anderer Aufgaben im Katastrophen- und Zivilschutz.

Regelmäßige Kontrolle

Alle Komponenten der Löschwasserversorgung müssen regelmäßig auf Funktion und Zustand überprüft werden, z. B. durch Druckproben oder Sichtkontrollen.