Sonderausrüstung CBRN

ABC-Gefahrstoffe - Sonderausrüstung und Maßnahmen

Zur Bekämpfung von Schadenfällen in Verbindung mit ABC-Gefahrstoffen und deren Beseitigung benötigen die Feuerwehren neben der allgemeinen Ausrüstung eine Sonderausrüstung. Art, Umfang und Standort der Sonderausrüstung bestimmen sich nach Aufgabenstellung und zu erwartenden Einsätzen.

Der Träger der Feuerwehr ist verantwortlich für die Sicherheit bei der Verwendung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und der sonstigen Sonderausrüstung. Bei der Durchführung der ABC-Einsätze, der Aus- und Fortbildung und der Überwachung der Fristen wird der Unternehmer vom Leiter der Feuerwehr unterstützt.

Der Leiter der Feuerwehr kann seine Pflichten, insbesondere bezüglich der Ausbildung der Einsatzkräfte sowie der Wartung und Prüfung der Ausrüstung, an Beauftragte innerhalb der Feuerwehr oder an geeignete Stellen übertragen. Verantwortlich für die Einhaltung der notwendigen Maßnahmen im ABC-Einsatz sowie die Auswahl der geeigneten Ausrüstung ist der Einsatzleiter.

Die Sonderausrüstung darf nur von ausgebildeten Einsatzkräften genutzt werden und gliedert sich in persönliche Schutzausrüstung und sonstige Sonderausrüstung.


Persönliche Schutzausrüstung

Die persönliche Schutzausrüstung ist abhängig von der Schadenslage von jeder Einsatzkraft im Gefahrenbereich, vom jeweiligen Sicherheitstrupp sowie von jeder Einsatzkraft am Dekon-Platz zu tragen. Sie schützt die Person vor Inkorporation und Kontamination.


Atemschutz

Für den sicheren ABC-Einsatz sind geeignete Atemschutzgeräte notwendig. In Abhängigkeit von der Lage können Filter- oder Isoliergeräte zum Einsatz kommen. Der Einsatz ist so zu planen, dass für eine Dekontamination ausreichend Atemluft im Gerät verbleibt.

  • Filtergeräte: Einsatz der Filter muss auf die Art und Konzentration der Schadstoffe abgestimmt sein.
  • Isoliergeräte: Unter isolierender Schutzkleidung nur höchstens 30 Minuten nutzen.
  • Regenerationsgeräte: Dürfen nicht in Verbindung mit Chemikalienschutzanzügen eingesetzt werden.

Schutzkleidung

Für den sicheren ABC-Einsatz ist geeignete Schutzkleidung erforderlich. Die PSA wird gemäß ihrer Schutzwirkung nach den Formen 1 bis 3 unterschieden:

  • Form 1: Schützt vor Kontamination mit festen ABC-Gefahrstoffen, eingeschränkter Spritzschutz, nicht flüssigkeits- oder gasdicht.
  • Form 2: Schützt vor festen und begrenzt flüssigen ABC-Gefahrstoffen, erweiterter Kontaminationsschutz, nicht gasdicht.
  • Form 3: Schützt vor festen, flüssigen und gasförmigen ABC-Gefahrstoffen, umfassender Schutz.

Persönliche Schutzausrüstung am Dekon-Platz

  • Filtergeräte: ABEK2-P3 Filter gegen staubförmige oder gasförmige ABC-Gefahrstoffe oder Aerosole.
  • Schutzkleidung: Form 2 als Einmalschutzanzug zum Schutz vor Kontamination.

Sonstige Sonderausrüstung

Zur Erkundung und Eingrenzung der Gefahren an ABC-Einsatzstellen sind verschiedene Nachweisgeräte erforderlich:

  • Nachweis von explosionsfähigen Gas/Dampf-Luft-Gemischen
  • Nachweis von gesundheitsschädlichen Gasen und Dämpfen
  • Nachweis des Sauerstoffgehalts
  • Nachweis gesundheitsschädlicher fester und flüssiger Stoffe
  • Nachweis gefährlicher Strahlung

Für die Probenahme oder Dokumentation sind geeignete Behälter und Dokumentationsmittel erforderlich.