Das ZSKG steht für „Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz“, und das ist ein Bundesgesetz – also im Gegensatz zum BHKG, das ja für NRW gilt, ist das hier auf ganz Deutschland bezogen.
Das Gesetz regelt vor allem, was der Bund tun darf und tun muss, wenn’s wirklich brenzlig wird – zum Beispiel bei extremen Katastrophen, großen Unglücken oder sogar im Verteidigungsfall, also wenn Deutschland angegriffen wird oder in einen Krieg verwickelt wäre. In solchen Situationen übernimmt der Bund mehr Verantwortung, weil’s dann nicht mehr nur eine Aufgabe der einzelnen Bundesländer ist.
Im Grunde geht’s im ZSKG darum:
Außerdem wird darin auch geregelt:
Das richtet sich hauptsächlich an:
Weil es einfach Situationen gibt, die so groß oder so gefährlich sind, dass ein einzelnes Bundesland das nicht alleine stemmen kann. Zum Beispiel bei einem flächendeckenden Stromausfall, einer Pandemie, einem Terroranschlag oder sogar im Kriegsfall. In solchen Fällen braucht’s klare Regeln, wer was machen darf und wer welche Mittel bereitstellt – und genau das regelt das ZSKG.
Das ZSKG ist das Gesetz, mit dem der Bund im Ernstfall – also bei Katastrophen oder im Verteidigungsfall – aktiv werden kann, um Menschen zu schützen, Hilfe zu koordinieren und die Länder zu unterstützen.